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Ratgeber

Online-Konten Verstorbener löschen

Profile in sozialen Netzwerken, E-Mail-Konten, Zahlungsdienste: Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, wie Angehörige ohne Passwort vorgehen und worauf Sie vor einem Löschantrag achten sollten.

Löschung ist nicht gleich Löschung

Bevor Sie einen Antrag stellen, hilft es, diese fünf Anliegen auseinanderzuhalten:

Löschung / Kontoschließung
Das Konto wird entfernt. Inhalte sind danach in der Regel nicht mehr abrufbar.
Gedenkzustand
Bei manchen Netzwerken bleibt das Profil sichtbar und wird als Gedenkprofil gekennzeichnet; niemand kann sich mehr anmelden.
Datenanfrage
Ein Antrag auf Herausgabe von Inhalten. Der Anbieter entscheidet im Einzelfall und verlangt oft strengere Nachweise.
Vertragskündigung
Beendet ein kostenpflichtiges Abo oder eine Mitgliedschaft. Das ist nicht automatisch dasselbe wie eine Kontolöschung.
Guthabenabwicklung
Regelt, was mit Geld auf einem Konto passiert, etwa bei PayPal. Dafür wird meist ein Nachweis der Erbenstellung verlangt.

Eine Kontolöschung kündigt nicht automatisch alle Verträge und gibt kein Guthaben frei.

Schritt für Schritt zum Antrag

  1. 1

    Ohne Passwort vorgehen

    Sie brauchen die Zugangsdaten nicht. Anbieter haben eigene Verfahren für Angehörige; ein Login mit fremden Daten kann gegen Nutzungsbedingungen verstoßen.

  2. 2

    Konto eindeutig benennen

    Notieren Sie Profil-Link, Nutzernamen oder die verwendete E-Mail-Adresse.

  3. 3

    Nachweise bereitlegen

    Meist Sterbeurkunde, Ausweis und – je nach Anliegen – einen Nachweis Ihrer Berechtigung.

  4. 4

    Vorher entscheiden

    Löschung, Gedenkzustand oder zuerst eine Datenanfrage? Eine Löschung lässt sich in der Regel nicht rückgängig machen.

  5. 5

    Antrag stellen und dokumentieren

    Über das offizielle Formular des Anbieters. Notieren Sie Datum, Vorgangsnummer und Antworten.

Anbieter im Überblick

Ein allgemeiner Überblick über die Verfahren. Die genauen Anforderungen ändern sich und sollten immer direkt beim Anbieter geprüft werden.

Facebook (Meta)

Angehörige können den Gedenkzustand oder die Entfernung des Profils beantragen. Zu Lebzeiten lässt sich ein Nachlasskontakt festlegen oder die Löschung nach dem Tod wählen.

Offizielle Hilfe von Facebook

Instagram (Meta)

Ein Profil kann gemeldet und in den Gedenkzustand versetzt werden; nahe Familienangehörige können die Entfernung beantragen. Instagram hat ein eigenes Verfahren – Einstellungen bei Facebook gelten nicht automatisch auch hier.

Offizielle Hilfe von Instagram

Google

Über ein Formular können Angehörige die Schließung eines Kontos beantragen und im Einzelfall Daten anfragen. Ein Gedenkprofil gibt es dort nicht. Zu Lebzeiten hilft der Kontoinaktivitäts-Manager.

Offizielle Hilfe von Google

Apple

Mit dem Nachlasskontakt lässt sich zu Lebzeiten Zugriff auf Daten festlegen. Ohne ihn können Angehörige mit entsprechenden Nachweisen Zugriff oder Löschung anfragen. Ein Gedenkprofil gibt es nicht.

Offizielle Hilfe von Apple

PayPal

Die Kontoschließung erfolgt über Unterlagen, die an PayPal geschickt werden. Für vorhandenes Guthaben verlangt PayPal zusätzlich einen Nachweis der Berechtigung, etwa einen Erbschein.

Offizielle Hilfe von PayPal

Weitere Dienste und was wir dort jeweils beantragen können, zeigt der Überblick der Plattformen.

Vor der Löschung: Erinnerungen und Daten

Eine Löschung ist meist endgültig. Überlegen Sie vorher, ob Fotos, Nachrichten oder Dokumente bewahrt werden sollen, und stellen Sie eine mögliche Datenanfrage zuerst. Teilen Sie Nachweise nur über die offiziellen Wege der Anbieter und nicht öffentlich. Was Sie besonders bei E-Mail und Cloud bedenken sollten, lesen Sie unter Digitaler Nachlass nach einem Todesfall.

Selbst vorgehen oder begleiten lassen

Alle Anträge können Sie selbst stellen. Wenn Sie das abgeben möchten, übernimmt Digital Goodbye für die ausgewählten Plattformen: Prüfung Ihrer Unterlagen, Anträge auf Löschung, Gedenkzustand oder Kontoschließung über die offiziellen Wege sowie die Kommunikation mit den Anbietern.

Keine Passwörter, keine Rechtsberatung, keine Erfolgszusage – über das Ergebnis entscheidet die Plattform. Einmalpreise ab 49,95 €, Details auf der Preisseite.

Häufige Fragen zur Kontolöschung

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Weiterführende Informationen

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Verfahren der Anbieter können sich ändern – maßgeblich sind die aktuellen Angaben des jeweiligen Anbieters.