Eine ruhige Reihenfolge
Sie müssen nicht alles an einem Tag erledigen. Diese sieben Schritte bauen aufeinander auf:
- 1
Durchatmen und Wünsche klären
Vieles im digitalen Nachlass hat Zeit. Prüfen Sie zuerst, ob die verstorbene Person Wünsche hinterlassen hat – in einem Testament, einer Vorsorgemappe oder einer Notiz – und sprechen Sie in der Familie ab, wer sich um die Konten kümmert.
- 2
Zuständigkeit klären
Gegenüber Anbietern handeln in der Regel Erben oder Bevollmächtigte. Klären Sie, wer das in Ihrem Fall ist, bevor Sie Anträge stellen – das vermeidet Rückfragen und Doppelarbeit.
- 3
Vorhandene Unterlagen sichten
Starten Sie mit dem, was Ihnen rechtmäßig zugänglich ist: Kontoauszüge mit Abbuchungen, Rechnungen, Verträge in Papierform, eine hinterlassene Kontenliste und öffentlich sichtbare Profile. Daraus entsteht eine erste Übersicht.
- 4
Wichtige Daten berücksichtigen
Bevor Sie eine Löschung beantragen, überlegen Sie, welche Fotos, Dokumente oder Nachweise gebraucht werden könnten. Fragen Sie beim Anbieter nach, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Herausgabe möglich ist.
- 5
Laufende Kosten und Verträge prüfen
Abos und Mitgliedschaften können weiterlaufen. Prüfen Sie je Anbieter die Vertragsbedingungen und die Möglichkeiten einer Kündigung im Todesfall. Eine Kontolöschung beendet nicht automatisch jeden Vertrag.
- 6
Offizielle Antragswege nutzen
Viele Anbieter haben eigene Formulare für Angehörige. Nutzen Sie diese, statt sich mit fremden Zugangsdaten einzuloggen oder Schutzmechanismen zu umgehen.
- 7
Bearbeitung und Rückfragen dokumentieren
Notieren Sie je Konto Datum, Antragsart, Vorgangsnummer und Antwort. Rückfragen sind häufig; mit Notizen behalten Sie auch über Wochen den Überblick.
Wie Sie einzelne Profile schließen oder in den Gedenkzustand versetzen lassen, erklärt die Seite Online-Konten Verstorbener löschen.
Was Sie nicht vorschnell löschen sollten
Manche Konten sind für die weitere Abwicklung wichtig oder enthalten unersetzliche Erinnerungen. Hier lohnt es sich, vor einer Löschung innezuhalten:
E-Mail-Postfach
Hier kommen oft Rechnungen, Kündigungsbestätigungen und Hinweise auf weitere Konten an. Wird das Postfach früh gelöscht, fehlen diese Informationen später möglicherweise.
Cloud-Speicher
Dokumente, Verträge und Sicherungen liegen heute häufig in einer Cloud. Eine Löschung lässt sich in der Regel nicht rückgängig machen.
Fotos und Videos
Bilder haben oft großen Erinnerungswert. Klären Sie vorab, ob der Anbieter einen Weg zur Datenanfrage für Angehörige vorsieht – etwa bei Google oder Apple.
Wichtig: Loggen Sie sich nicht unberechtigt in fremde Konten ein und umgehen Sie keine Sicherheitsmechanismen. Nutzen Sie die Verfahren der Anbieter, zum Beispiel bei Google oder Apple.
Welche Dokumente gebraucht werden können
Jeder Anbieter legt selbst fest, was er sehen möchte – und das hängt auch vom Anliegen ab. Häufig gefragt sind:
- Sterbeurkunde
- Wird von vielen Anbietern verlangt, meist als Kopie oder Scan.
- Ausweis der antragstellenden Person
- Zur Bestätigung Ihrer Identität.
- Nachweis der Berechtigung
- Je nach Anbieter und Anliegen zum Beispiel Erbschein, Testament mit Eröffnungsprotokoll oder eine Vollmacht. Für Datenherausgabe oder Guthaben werden oft strengere Nachweise verlangt als für einen Gedenkzustand.
- Angaben zum Konto
- Profil-Link, Nutzername oder E-Mail-Adresse, damit das Konto eindeutig zugeordnet werden kann.
Ein einzelnes Dokument reicht nicht in jedem Fall, und feste Bearbeitungszeiten gibt es nicht. Dass Konten grundsätzlich vererbt werden können, hat der Bundesgerichtshof 2018 entschieden.
Wenn Ihnen das gerade zu viel ist
Sie können die Anträge selbst stellen. Wenn Sie lieber Unterstützung möchten, übernimmt Digital Goodbye die Anträge und die Kommunikation mit den Plattformen – ohne Passwörter und ohne Erfolgszusage, denn über das Ergebnis entscheidet die Plattform. Mehr dazu im Überblick zu Hilfe & Service.
Häufige Fragen nach einem Todesfall
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Weiterführende Informationen
- Verbraucherzentrale: Digitaler Nachlass und digitale Vorsorge
- Bundesgerichtshof: Urteil vom 12. Juli 2018, III ZR 183/17 (Vererbbarkeit eines Nutzerkontos)
- Google: Anfragen zum Konto einer verstorbenen Person
- Apple: Zugriff auf den Account einer verstorbenen Person anfordern
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Verfahren der Anbieter können sich ändern – maßgeblich sind die aktuellen Angaben des jeweiligen Anbieters.