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Ratgeber & Service

Digitaler Nachlass – Hilfe & Service für Angehörige

Nach einem Verlust bleiben nicht nur Briefe und Fotoalben, sondern auch E-Mail-Postfächer, Profile und Abos. Hier finden Sie Orientierung für die nächsten Schritte – und, wenn Sie möchten, konkrete Unterstützung bei den Anträgen.

Was zum digitalen Nachlass gehört

Zum digitalen Nachlass zählt alles, was ein Mensch online hinterlässt: das E-Mail-Postfach, Fotos in einer Cloud, Profile bei Facebook, Instagram oder LinkedIn, Abos für Musik und Filme sowie Konten bei Zahlungsdiensten. Hilfreich ist, diese Dinge in drei Gruppen zu denken:

Erinnerungen

Fotos in der Cloud, Videos, Chatverläufe, Beiträge in sozialen Netzwerken. Sie haben oft vor allem persönlichen Wert – und sollten vor einer Löschung bedacht werden.

Laufende Verträge

Streaming-Abos, Software-Lizenzen, Mitgliedschaften, Mobilfunk oder Online-Zeitungen. Viele Verträge laufen weiter und können Kosten verursachen. Prüfen Sie je Anbieter die Bedingungen und Möglichkeiten zur Kündigung im Todesfall.

Mögliche Vermögenswerte

Guthaben bei Zahlungsdiensten wie PayPal, Gutscheinkonten oder Bonuspunkte. Hier geht es um Werte, die in den Nachlass gehören können.

Welche Möglichkeiten es bei einzelnen Diensten gibt, zeigt unser Überblick der Plattformen.

Der passende nächste Schritt

Je nachdem, wo Sie gerade stehen, hilft Ihnen eine dieser Seiten weiter:

Gerade ist ein Mensch verstorben

Was nach einem Todesfall sinnvoll zuerst kommt – und welche Daten Sie nicht vorschnell löschen sollten.

Zur Reihenfolge nach einem Todesfall

Sie möchten Profile schließen

Wie Löschung, Gedenkzustand und Datenanfrage sich unterscheiden und wie Angehörige ohne Passwort vorgehen.

Online-Konten Verstorbener löschen

Sie möchten nichts vergessen

Alle Aufgaben in Phasen zum Abhaken. Ihr Fortschritt bleibt auf Ihrem Gerät; die Liste lässt sich drucken.

Zur Checkliste für Angehörige

Die Schritte im Überblick

Sie müssen nicht alles auf einmal erledigen. Im Kern sind es vier Schritte:

  1. 1

    Wünsche und Berechtigung klären

    Gibt es Wünsche der verstorbenen Person? Wer darf gegenüber Anbietern handeln?

  2. 2

    Konten zusammentragen

    Aus vorhandenen Unterlagen und öffentlich sichtbaren Profilen – ohne fremde Zugänge zu nutzen.

  3. 3

    Wichtiges sichern, dann entscheiden

    Erinnerungen und Nachweise bedenken, bevor Sie Löschungen beantragen.

  4. 4

    Offizielle Anträge stellen und dokumentieren

    Je Konto über das Verfahren des Anbieters – mit Notizen zu Datum, Vorgang und Antwort.

Ausführlich mit Hinweisen zu Nachweisen erklärt auf der Seite Digitaler Nachlass nach einem Todesfall: Was tun?

Wobei Digital Goodbye Sie unterstützt

Wenn Ihnen die Anträge zu viel werden, übernehmen wir die Arbeit für die Plattformen, die Sie auswählen:

  • Wir prüfen Ihre Unterlagen und sagen Ihnen, was noch fehlt.
  • Wir stellen die Anträge auf Löschung, Gedenkzustand oder Kontoschließung über die offiziellen Wege.
  • Wir führen die Kommunikation mit den Anbietern und informieren Sie über den Stand.
  • Wir fragen keine Passwörter ab und loggen uns nicht in fremde Konten ein.
  • Wir leisten keine Rechtsberatung.
  • Über das Ergebnis entscheidet allein die jeweilige Plattform – wir sagen kein bestimmtes Ergebnis zu.

Details unter Leistungen und So funktioniert's. Einmalpreise ab 49,95 € – alle Tarife auf der Preisseite.

Kurz zur Vorsorge

Wer zu Lebzeiten vorsorgt, nimmt Angehörigen viele Entscheidungen ab: eine Vertrauensperson bestimmen, Wünsche je Konto festhalten, eine Kontenübersicht sicher aufbewahren und – wo vorhanden – die Nachlassfunktionen der Anbieter nutzen, etwa einen Nachlasskontakt oder einen Kontoinaktivitäts-Manager. Eine Vollmacht über den Tod hinaus kann den Umgang mit Anbietern erleichtern; lassen Sie sich dazu bei Bedarf rechtlich beraten. Hinweise gibt auch die Verbraucherzentrale.

Häufige Fragen zum digitalen Nachlass

Weitere Antworten zu unserem Service finden Sie in den FAQ.

Weiterführende Informationen

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Verfahren der Anbieter können sich ändern – maßgeblich sind die aktuellen Angaben des jeweiligen Anbieters.