Was zum digitalen Nachlass gehört
Zum digitalen Nachlass zählt alles, was ein Mensch online hinterlässt: das E-Mail-Postfach, Fotos in einer Cloud, Profile bei Facebook, Instagram oder LinkedIn, Abos für Musik und Filme sowie Konten bei Zahlungsdiensten. Hilfreich ist, diese Dinge in drei Gruppen zu denken:
Erinnerungen
Fotos in der Cloud, Videos, Chatverläufe, Beiträge in sozialen Netzwerken. Sie haben oft vor allem persönlichen Wert – und sollten vor einer Löschung bedacht werden.
Laufende Verträge
Streaming-Abos, Software-Lizenzen, Mitgliedschaften, Mobilfunk oder Online-Zeitungen. Viele Verträge laufen weiter und können Kosten verursachen. Prüfen Sie je Anbieter die Bedingungen und Möglichkeiten zur Kündigung im Todesfall.
Mögliche Vermögenswerte
Guthaben bei Zahlungsdiensten wie PayPal, Gutscheinkonten oder Bonuspunkte. Hier geht es um Werte, die in den Nachlass gehören können.
Welche Möglichkeiten es bei einzelnen Diensten gibt, zeigt unser Überblick der Plattformen.
Der passende nächste Schritt
Je nachdem, wo Sie gerade stehen, hilft Ihnen eine dieser Seiten weiter:
Gerade ist ein Mensch verstorben
Was nach einem Todesfall sinnvoll zuerst kommt – und welche Daten Sie nicht vorschnell löschen sollten.
Zur Reihenfolge nach einem TodesfallSie möchten Profile schließen
Wie Löschung, Gedenkzustand und Datenanfrage sich unterscheiden und wie Angehörige ohne Passwort vorgehen.
Online-Konten Verstorbener löschenSie möchten nichts vergessen
Alle Aufgaben in Phasen zum Abhaken. Ihr Fortschritt bleibt auf Ihrem Gerät; die Liste lässt sich drucken.
Zur Checkliste für AngehörigeDie Schritte im Überblick
Sie müssen nicht alles auf einmal erledigen. Im Kern sind es vier Schritte:
- 1
Wünsche und Berechtigung klären
Gibt es Wünsche der verstorbenen Person? Wer darf gegenüber Anbietern handeln?
- 2
Konten zusammentragen
Aus vorhandenen Unterlagen und öffentlich sichtbaren Profilen – ohne fremde Zugänge zu nutzen.
- 3
Wichtiges sichern, dann entscheiden
Erinnerungen und Nachweise bedenken, bevor Sie Löschungen beantragen.
- 4
Offizielle Anträge stellen und dokumentieren
Je Konto über das Verfahren des Anbieters – mit Notizen zu Datum, Vorgang und Antwort.
Ausführlich mit Hinweisen zu Nachweisen erklärt auf der Seite Digitaler Nachlass nach einem Todesfall: Was tun?
Wobei Digital Goodbye Sie unterstützt
Wenn Ihnen die Anträge zu viel werden, übernehmen wir die Arbeit für die Plattformen, die Sie auswählen:
- Wir prüfen Ihre Unterlagen und sagen Ihnen, was noch fehlt.
- Wir stellen die Anträge auf Löschung, Gedenkzustand oder Kontoschließung über die offiziellen Wege.
- Wir führen die Kommunikation mit den Anbietern und informieren Sie über den Stand.
- Wir fragen keine Passwörter ab und loggen uns nicht in fremde Konten ein.
- Wir leisten keine Rechtsberatung.
- Über das Ergebnis entscheidet allein die jeweilige Plattform – wir sagen kein bestimmtes Ergebnis zu.
Details unter Leistungen und So funktioniert's. Einmalpreise ab 49,95 € – alle Tarife auf der Preisseite.
Kurz zur Vorsorge
Wer zu Lebzeiten vorsorgt, nimmt Angehörigen viele Entscheidungen ab: eine Vertrauensperson bestimmen, Wünsche je Konto festhalten, eine Kontenübersicht sicher aufbewahren und – wo vorhanden – die Nachlassfunktionen der Anbieter nutzen, etwa einen Nachlasskontakt oder einen Kontoinaktivitäts-Manager. Eine Vollmacht über den Tod hinaus kann den Umgang mit Anbietern erleichtern; lassen Sie sich dazu bei Bedarf rechtlich beraten. Hinweise gibt auch die Verbraucherzentrale.
Häufige Fragen zum digitalen Nachlass
Weitere Antworten zu unserem Service finden Sie in den FAQ.
Weiterführende Informationen
- Verbraucherzentrale: Digitaler Nachlass und digitale Vorsorge
- Bundesgerichtshof: Urteil vom 12. Juli 2018, III ZR 183/17 (Vererbbarkeit eines Nutzerkontos)
- Google: Anfragen zum Konto einer verstorbenen Person
- Apple: Zugriff auf den Account einer verstorbenen Person anfordern
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Verfahren der Anbieter können sich ändern – maßgeblich sind die aktuellen Angaben des jeweiligen Anbieters.